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Detallierte Dokumentation Pflicht ⇒
+++ DETAILLIERTE DOKUMENTATION +++
Zum 1. Januar 2026 wird die elektronische, maschinenlesbare Pflanzenschutzdokumentation verpflichtend. Eine Verschiebung auf 2027 wird derzeit geprüft. Unabhängig davon gelten aber erweiterte Dokumentationspflichten:
- Zulassungsnummer der Pflanzenschutzmittel,
- Kultur- und flurstücksbezogene Erfassung,
- Uhrzeit bei zeitlichen Auflagen (z. B. Bienenschutz),
- EP-PO-Code der Kultur, 5. BBCH-Stadium.
- Die Dokumentation muss spätestens 30 Tage nach Anwendung erfolgen.
Wir haben dazu speziell ein Weiterbildungsangebot mit der Weinbaugemeinschaft Weinböhle!