Weinbaugemeinschaft
Radebeul-Niederlößnitz e.V.
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Sachsen honoriert Weinbau in Steillagen

bis zu 7.500 EUR pro Antrag stellende Person und Jahr sind als Unterstützung möglich →

Die Ausführung zu der Förderrichtlinie finden Sie
unter folgendem Link→  https://www.gartenbau.sachsen.de/download/Foerderrichtlinie_Startpraemie_Steillagenbewirtschaftung_2022.pdf

 

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Hier die Pressemeldung dazu:

Sachsen unterstützt den Weinanbau in Steillagen mit einer einmaligen Startprämie. Einen entsprechenden Beschluss des Kabinetts gab Landwirtschaftsminister Wolfram Günther am Mittwoch (2.3.) in Dresden bekannt. Mit der Förderrichtlinie Startprämie Steillagen-bewirtschaftung im Weinbau - FRL Startprämie Weinbau/2022 möchte der Freistaat zum einen die Übernahme und Bewirtschaftung bereits aufgegebener aber noch bestockter Flächen unterstützen. Zum anderen wird auch die Neuanlage von Rebflächen in der Steillage prämiert. Damit soll verhindert werden, dass unbewirtschaftete Steillagenflächen brach fallen.

Landwirtschaftsminister Günther: »Gerade die Kulturlandschaft des Elbtals ist seit Jahrhunderten durch Weinbau in Steillagen geprägt. Auf den kleinteiligen Parzellen verbindet sich wirtschaftliche Tradition mit einer hohen landschaftsökologischen Bedeutung. Und die Weinbergmauern sind Lebensraum für seltene Pflanzen, für Insekten oder Eidechsen. Deswegen unterstützen wir es, wenn diese Lagen weiterhin oder wieder durch Winzerinnen und Winzer bewirtschaftet werden. Das ist ein Stück Kulturlandschaftspflege. Zugleich hilft die Bewirtschaftung, unsere Rebrechte und Rebfläche zu erhalten. Mit der Förderung setzen wir auch ein Anliegen des sächsischen Koalitionsvertrags um.«

Die geförderten Flächen müssen eine Hangneigung von mindestens 30 Prozent aufweisen. Je Quadratmeter übernommener Steillagenweinbaufläche sollen einmalig 1,50 Euro gewährt werden.

Die maximale Obergrenze pro Antrag stellender Person und Jahr wird auf 7.500 Euro festgesetzt. Dabei ist jedoch die beihilferechtliche Obergrenze von 20.000 Euro in drei Steuerjahren aufgrund der so genannten De-Minimis-Regelung der EU zu beachten. Die Begünstigten verpflichten sich, die übernommene Fläche über einen Zeitraum von fünf Jahren gemäß den Anforderungen der FRL Startprämie Weinbau/2022 zu bewirtschaften. Die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung erfolgt über das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Ende 2020 wurde die Rebfläche Sachsens von insgesamt 1.718 Winzerinnen und Winzern bewirtschaftet, von denen 96 Prozent Kleinwinzerinnen und Kleinwinzer mit einer Rebfläche von jeweils unter 2.000 Quadratmetern waren. Die schwierige Bewirtschaftung von Steillagen in Verbindung mit der Altersstruktur der Bewirtschaftenden hat in den vergangenen Jahren vermehrt zur Aufgabe von Steillagenflächen und einem Rückgang der Zahl der Winzerinnen und Winzer geführt.

 

Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1039067